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Arbeitszeiterfassung-Pflicht: direkt aus der Kasse erfüllen

18. Juni 2026 · DiKAS Team · 4 Min. Lesezeit

Spätestens seit den Entscheidungen von EuGH und Bundesarbeitsgericht ist klar: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Für viele Gastro- und Handelsbetriebe heißt das: weg vom Zettel, hin zu einer nachvollziehbaren Lösung. Gut, wenn die Kasse das schon kann.

Warum ein eigenes Tool oft unnötig ist

Ihre Mitarbeiter stehen ohnehin an der Kasse. Warum also ein zweites System für die Zeiterfassung pflegen? In DiKAS ist die Arbeitszeiterfassung integriert – ein Klick für „kommt”, ein Klick für „geht”.

Was DiKAS mitbringt

  • Kommt/geht-Erfassung direkt am Kassengerät – kein Extra-Terminal nötig.
  • Stunden je Mitarbeiter, sauber dokumentiert und nachvollziehbar.
  • Zeitberichte für einen Zeitraum – als Grundlage für die Lohnabrechnung.
  • Alles im selben System wie Umsatz, Personal und Berichte.

Vorteil für die Lohnbuchhaltung

Weil die Stunden strukturiert vorliegen, lässt sich die Lohnabrechnung leichter erstellen – egal ob intern oder über den Steuerberater. Statt handschriftlicher Listen abzutippen, liegt eine saubere Auswertung bereit. (Mehr dazu für Kanzleien auf unserer Steuerberater-Seite.)

Nachvollziehbar und sauber

Erfasste Zeiten sind dokumentiert und nicht einfach „weg”. Das schafft Klarheit – für Sie, Ihr Team und im Fall einer Prüfung.

Fazit

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss kein zusätzlicher Aufwand sein. Wenn die Kasse es ohnehin kann, erledigen Sie sie nebenbei – dort, wo Ihr Team sowieso arbeitet.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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