Registrierkassenpflicht · geplant ab 2028 (Referentenentwurf)
Die Kassenpflicht kommt. Machen Sie es sich leicht.
Nach dem Referentenentwurf soll ab dem 1. Januar 2028 Schluss sein mit der offenen Ladenkasse – für alle Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz. Ein Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die kleine Kasse von DiKAS läuft im Browser – auf dem Handy oder Tablet, das Sie schon haben. Dank Cloud und Online-TSE ohne Kassen-Hardware.
Bin ich betroffen?
Drei Fragen – eine Antwort
Wenn Sie heute mit offener Ladenkasse oder handschriftlichen Belegen arbeiten und über der Umsatzgrenze liegen, betrifft Sie die geplante Pflicht.
Über 100.000 € Umsatz?
Die im Koalitionsvertrag genannte Grenze. Ob Bar- oder Gesamtumsatz zählt, ist noch offen – knapp darunter? Dann lieber trotzdem vorbereiten.
Offene Ladenkasse?
Geldkassette, Zettel, Zählprotokoll – genau diese Betriebe sollen künftig elektronisch und manipulationssicher aufzeichnen.
Stichtag 1.1.2028 geplant
So steht es im Referentenentwurf (Stand Juli 2026). Noch kein Gesetz – aber wer wartet, stellt im Stichtags-Stau um.
Koalitionsvertrag kündigt die Registrierkassenpflicht an
Referentenentwurf liegt vor – Finanzminister nennt den 1.1.2028, Gesetz noch nicht beschlossen
geplanter Start: 1. Januar, Umsatzgrenze 100.000 €
Stand: Juli 2026. Die Registrierkassenpflicht ist ein Referentenentwurf, noch kein Gesetz – Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die kleine Kasse
Gemacht für Betriebe, die nie eine Kasse wollten
Sie brauchen kein Kassen-Monster mit Schubladen-Turm. Sie brauchen eine Kasse, die auf Ihrem Handy läuft und Sie in Ruhe arbeiten lässt.
Friseur- & Kosmetikstudio
Terminbuch voll, Kasse offen? Geplant ab 2028 braucht es eine elektronische Kasse – DiKAS läuft auf dem Tablet an der Rezeption.
Bäckerei & Konditorei
Hohe Bonzahl, kleine Beträge – genau dafür ist der Direktverkauf gebaut: antippen, kassieren, fertig.
Eisdiele & Café
Saisongeschäft? Monatlich kündbar – und im Winter ruht die Kasse, nicht Ihr Konto.
Hofladen & Wochenmarkt
Kassieren am Handy – läuft auch weiter, wenn das Internet ausfällt. Kein Kassen-Monster auf dem Marktstand.
Mehr erfahrenImbisswagen & Foodtruck
Das Smartphone wird zur Kasse – im Browser, ganz ohne teure Spezial-Hardware.
Mehr erfahrenKiosk & kleiner Laden
Artikel, Berichte, Tagesabschluss – alles drin, ohne Schulung bedienbar.
Mehr erfahrenSo einfach geht das
In einem Nachmittag startklar
Schritt 1
Artikel anlegen – per KI in Minuten
Fotografieren Sie Ihre Preisliste oder Speisekarte und laden Sie sie hoch: Die KI erkennt Artikel, Preise und Optionen und legt alles automatisch an. Tippen können Sie natürlich auch – müssen Sie aber nicht.
Schritt 2
Kassieren – im Browser auf Ihrem Gerät
Handy, Tablet oder PC: Die kleine Kasse läuft überall, wo ein Browser läuft. Artikel antippen, Bon wächst mit, bar oder per EC-Terminal (ZVT) kassieren.
Schritt 3
Abschließen – TSE-signiert und steuerfest
Tagesabschluss in zwei Minuten, jeder Vorgang TSE-signiert, DSFinV-K-Export für die Prüfung und DATEV-Export für die Steuerberatung. Ihre Steuerkanzlei wird es Ihnen danken.
TSE – aber entspannt
Die Pflicht-Technik? Suchen Sie sich aus.
Jede konforme Kasse braucht eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Bei DiKAS haben Sie die Wahl – beides KassenSichV-konform, Sie entscheiden, was zu Ihrem Betrieb passt.
Online-TSE aus der Cloud
Nichts anstecken, nichts installieren – ideal, wenn Sie nur mit Handy oder Tablet kassieren. Die Signatur kommt aus der Cloud. Im Basic-Tarif inklusive, ab dem Gastro-Tarif 12 €/Monat.
USB-TSE (Swissbit)
Der bewährte Klassiker am Kassengerät, ab dem Gastro-Tarif wählbar: einmalig 269 €*, danach keine laufenden TSE-Kosten.
DiKAS · IHR BETRIEB
Cappuccino3,20
MwSt. 19 %0,51
Summe3,20 €
TSE-Signatur ✓ · Beleg-Nr. 004821 · Kassen-ID
So sieht Finanzamt-sicher aus
- TSE-Signatur – jeder Vorgang manipulationssicher protokolliert.
- Steuersatz je Position – 19 %/7 %/0 % automatisch korrekt ausgewiesen.
- Beleg-Pflichtangaben – Kassen-ID und fortlaufende Bonnummer inklusive.
* Die TSE-Hardware ist auf 5 Jahre Laufzeit zertifiziert; danach wird sie getauscht.
Pflicht seit 2025
Kasse beim Finanzamt anmelden? Macht DiKAS mit.
Wer elektronisch mit TSE kassiert, muss seine Kasse dem Finanzamt melden (Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO). DiKAS nimmt Ihnen die Tipparbeit ab – Sie haben die Wahl zwischen zwei Wegen.
Selbst über „Mein ELSTER“
DiKAS stellt alle Meldedaten – Betrieb, Aufzeichnungssystem und TSE – kopierfertig zusammen. Sie übertragen sie in Minuten ins kostenlose ELSTER-Portal. Kein Zertifikat nötig.
Elektronisch direkt aus DiKAS
Mit einem ELSTER-Zertifikat übermittelt DiKAS die An-, Ab- und Ummeldung direkt aus dem Programm – inklusive Protokoll mit Transfer-Ticket als Nachweis.
Schritt für Schritt erklärt im Handbuch: Kassenmeldung ans Finanzamt.
Häufige Fragen
Kassenpflicht, kurz beantwortet
Wen trifft die geplante Kassenpflicht?
Nach dem Referentenentwurf soll ab dem 1. Januar 2028 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz gelten. Ein Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand Juli 2026). Laut Entwurf gilt außerdem: Wer die 100.000-€-Grenze erstmals überschreitet, muss erst ab dem 1. April des Folgejahres elektronisch aufzeichnen.
Was gilt heute schon?
Eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es noch nicht – die offene Ladenkasse ist derzeit erlaubt, allerdings mit strengen Dokumentationspflichten. Wer bereits elektronisch kassiert, muss die KassenSichV erfüllen: TSE, Belegausgabe und DSFinV-K-Export. DiKAS bringt das alles mit.
Reicht mein Handy als Kasse?
Ja. DiKAS läuft im Browser – auf dem Smartphone, Tablet oder PC, den Sie schon haben. 1 Client ist in jedem Tarif inklusive (Club: 2). Für Kartenzahlung verbinden Sie Ihr eigenes EC-Terminal über ZVT.
Was ist mit der TSE?
Im Basic-Tarif ist die Online-TSE aus der Cloud inklusive, ganz ohne zusätzliche Hardware. Ab dem Gastro-Tarif haben Sie die Wahl: die Cloud-TSE für 12 €/Monat oder die bewährte Swissbit-USB-TSE (einmalig 269 €*, danach keine laufenden TSE-Kosten). Beides KassenSichV-konform.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt anmelden?
Ja – seit 2025 sind elektronische Kassensysteme mit TSE dem Finanzamt zu melden (Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO). DiKAS stellt Ihnen alle Meldedaten kopierfertig für „Mein ELSTER“ bereit und kann die Meldung mit einem ELSTER-Zertifikat auch direkt aus dem Programm übermitteln – An-, Ab- und Ummeldung inklusive Protokoll.
Was kostet mich der Umstieg?
Der Basic-Tarif kostet 29 € pro Monat (zzgl. MwSt), ist monatlich kündbar und bei Selbstinstallation fallen keine Einrichtungskosten an. Die Cloud-TSE ist im Basic-Tarif schon inklusive; ab dem Gastro-Tarif kostet die TSE 12 €/Monat (Cloud) oder einmalig 269 €* (Swissbit-USB-TSE). Keine Mindestlaufzeit, keine versteckten Gebühren.
Warum nicht einfach abwarten?
Abwarten lohnt sich nicht: Laut Referentenentwurf greift die Pflicht ab dem 1. April des Folgejahres, nachdem Sie die 100.000-€-Grenze erstmals überschreiten – das kann schneller kommen als gedacht. Und zum Stichtag wollen alle gleichzeitig umstellen. Wer früher startet, arbeitet sich in Ruhe ein und hat den Nutzen sofort: Tagesabschluss in Minuten statt Zettelwirtschaft, saubere Berichte und DATEV-Export für die Steuerberatung.
Stand: Juli 2026 – Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Mehr Hintergrund im Blog: Registrierkassenpflicht – was der Referentenentwurf konkret vorsieht.
Bereit für den Stichtag
Stichtag entspannt entgegensehen
Testen Sie die kleine Kasse in der Online-Demo – auf dem Gerät, das Sie schon haben. Monatlich kündbar, keine versteckten Kosten.
pro Monat (zzgl. MwSt) – monatlich kündbar
Einrichtungskosten bei Selbstinstallation
Client inklusive – Handy, Tablet oder PC
geplanter Start der Kassenpflicht (Referentenentwurf)