Registrierkassenpflicht · geplant ab 2028
Die Kassenpflicht soll kommen. Machen Sie es sich leicht.
Betroffen sind Betriebe ab 100.000 € Jahresumsatz, die heute mit offener Ladenkasse arbeiten. DiKAS läuft im Browser – auf dem Handy, das Sie schon haben.
Referentenentwurf, Stand: August 2026 – ein Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Stand: August 2026. Die Registrierkassenpflicht ist ein Referentenentwurf, noch kein Gesetz – Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Bin ich betroffen?
Drei Fragen – eine Antwort
Wenn Sie heute mit offener Ladenkasse oder handschriftlichen Belegen arbeiten und über der Umsatzgrenze liegen, betrifft Sie die geplante Pflicht.
Über 100.000 € Umsatz?
Die im Koalitionsvertrag genannte Grenze. Ob Bar- oder Gesamtumsatz zählt, ist noch offen – knapp darunter? Dann lieber trotzdem vorbereiten.
Offene Ladenkasse?
Geldkassette, Zettel, Zählprotokoll – genau diese Betriebe sollen künftig elektronisch und manipulationssicher aufzeichnen.
Stichtag 1.1.2028 geplant
So steht es im Referentenentwurf (Stand: August 2026). Noch kein Gesetz – aber wer wartet, stellt im Stichtags-Stau um.
Koalitionsvertrag kündigt die Registrierkassenpflicht an
Referentenentwurf liegt vor – Finanzminister nennt den 1.1.2028, Gesetz noch nicht beschlossen
geplanter Start: 1. Januar, Umsatzgrenze 100.000 €
Stand: August 2026. Die Registrierkassenpflicht ist ein Referentenentwurf, noch kein Gesetz – Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die kleine Kasse
Gemacht für Betriebe, die nie eine Kasse wollten
Sie brauchen kein Kassen-Monster mit Schubladen-Turm. Sie brauchen eine Kasse, die auf Ihrem Handy läuft und Sie in Ruhe arbeiten lässt.
Friseur- & Kosmetikstudio
Terminbuch voll, Kasse offen? Geplant ab 2028 braucht es eine elektronische Kasse – DiKAS läuft auf dem Tablet an der Rezeption.
Bäckerei & Konditorei
Hohe Bonzahl, kleine Beträge – genau dafür ist der Direktverkauf gebaut: antippen, kassieren, fertig.
Eisdiele & Café
Saisongeschäft? Monatlich kündbar – und im Winter ruht die Kasse, nicht Ihr Konto.
Hofladen & Wochenmarkt
Kassieren am Handy – läuft auch weiter, wenn das Internet ausfällt. Kein Kassen-Monster auf dem Marktstand.
Mehr erfahrenImbisswagen & Foodtruck
Das Smartphone wird zur Kasse – im Browser, ganz ohne teure Spezial-Hardware.
Mehr erfahrenKiosk & kleiner Laden
Artikel, Berichte, Tagesabschluss – alles drin, ohne Schulung bedienbar.
Mehr erfahrenSo einfach geht das
In einem Nachmittag startklar
Schritt 1
Artikel anlegen – per KI in Minuten
Fotografieren Sie Ihre Preisliste oder Speisekarte und laden Sie sie hoch: Die KI erkennt Artikel, Preise und Optionen und legt alles automatisch an. Tippen können Sie natürlich auch – müssen Sie aber nicht.
Schritt 2
Kassieren – im Browser auf Ihrem Gerät
Handy, Tablet oder PC: Die kleine Kasse läuft überall, wo ein Browser läuft. Artikel antippen, Bon wächst mit, bar oder per EC-Terminal (ZVT) kassieren.
Schritt 3
Abschließen – TSE-signiert und steuerfest
Tagesabschluss in zwei Minuten, jeder Vorgang TSE-signiert, DSFinV-K-Export für die Prüfung und DATEV-Export für die Steuerberatung. Ihre Steuerkanzlei wird es Ihnen danken.
TSE – aber entspannt
Die Pflicht-Technik? Suchen Sie sich aus.
Jede konforme Kasse braucht eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Bei DiKAS haben Sie die Wahl – beides KassenSichV-konform, Sie entscheiden, was zu Ihrem Betrieb passt.
Online-TSE aus der Cloud
Nichts anstecken, nichts installieren – ideal, wenn Sie nur mit Handy oder Tablet kassieren. Die Signatur kommt aus der Cloud. Derzeit ohne Aufpreis in jedem Tarif enthalten (Einführungsaktion; danach 9 €/Monat je Kasse, zzgl. MwSt.).
Kein Hardware-Tausch
Eine Hardware-TSE ist auf 5 Jahre zertifiziert und muss danach getauscht werden. Die Cloud-TSE nicht: kein Stick, der ausfällt oder verloren geht, keine Nachkaufkosten nach fünf Jahren.
DiKAS · IHR BETRIEB
Cappuccino3,20
MwSt. 19 %0,51
Summe3,20 €
TSE-Signatur ✓ · Beleg-Nr. 004821 · Kassen-ID
So sieht Finanzamt-sicher aus
- TSE-Signatur – jeder Vorgang manipulationssicher protokolliert.
- Steuersatz je Position – 19 %/7 %/0 % automatisch korrekt ausgewiesen.
- Beleg-Pflichtangaben – Kassen-ID und fortlaufende Bonnummer inklusive.
* Die TSE-Hardware ist auf 5 Jahre Laufzeit zertifiziert; danach wird sie getauscht.
Pflicht seit 2025
Kasse beim Finanzamt anmelden? Macht DiKAS mit.
Wer elektronisch mit TSE kassiert, muss seine Kasse dem Finanzamt melden (Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO). DiKAS nimmt Ihnen die Tipparbeit ab – Sie haben die Wahl zwischen zwei Wegen.
Selbst über „Mein ELSTER“
DiKAS stellt alle Meldedaten – Betrieb, Aufzeichnungssystem und TSE – kopierfertig zusammen. Sie übertragen sie in Minuten ins kostenlose ELSTER-Portal. Kein Zertifikat nötig.
Elektronisch direkt aus DiKAS
Mit einem ELSTER-Zertifikat übermittelt DiKAS die An-, Ab- und Ummeldung direkt aus dem Programm – inklusive Protokoll mit Transfer-Ticket als Nachweis.
Schritt für Schritt erklärt im Handbuch: Kassenmeldung ans Finanzamt.
Häufige Fragen
Kassenpflicht, kurz beantwortet
Wen trifft die geplante Kassenpflicht?
Nach dem Referentenentwurf soll ab dem 1. Januar 2028 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz gelten. Ein Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand: August 2026). Laut Entwurf gilt außerdem: Wer die 100.000-€-Grenze erstmals überschreitet, muss erst ab dem 1. April des Folgejahres elektronisch aufzeichnen.
Was gilt heute schon?
Eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es noch nicht – die offene Ladenkasse ist derzeit erlaubt, allerdings mit strengen Dokumentationspflichten. Wer bereits elektronisch kassiert, muss die KassenSichV erfüllen: TSE, Belegausgabe und DSFinV-K-Export. DiKAS bringt das alles mit.
Reicht mein Handy als Kasse?
Ja. DiKAS läuft im Browser – auf dem Smartphone, Tablet oder PC, den Sie schon haben. 1 Client ist in jedem Tarif inklusive (Club: 2). Für Kartenzahlung verbinden Sie Ihr eigenes EC-Terminal über ZVT.
Was passiert, wenn sich die DSFinV-K ändert?
Die Anpassung an eine künftige DSFinV-K-Version ist im laufenden Lizenzpreis enthalten – kein Zusatzmodul, kein Update-Paket. Aktuell veröffentlicht ist die DSFinV-K 2.4, eine Version 3.0 liegt als Diskussionsentwurf ohne Termin vor. Wir sagen damit etwas über unser Verhalten zu, nicht über den Rechtsstand.
Muss ich für jeden kleinen Betrag einen Bon ausgeben?
Heute gilt die Belegausgabepflicht (seit 2020) für jeden Vorgang – der Beleg darf aber digital sein, etwa als QR-Bon. Der Referentenentwurf plant eine Lockerung: Für Beträge unter 30 € soll künftig kein Beleg mehr nötig sein (noch kein Gesetz, Stand: August 2026). DiKAS ist auf beides eingestellt: In den Einstellungen legen Sie fest, ab welchem Betrag ein Bon automatisch gedruckt wird – „0“ heißt immer. Ändert sich die Grenze, passen Sie einfach den Wert an, ohne Systemwechsel.
Funktioniert die Kasse auch ohne Internet?
Im lokalen Betrieb ja: Die Kasse läuft in Ihrem eigenen Netz weiter und druckt den Bon, auch wenn die Internetleitung ausfällt – gerade am Marktstand oder im Hofladen ein echtes Plus. Der digitale QR-Bon zum Abscannen braucht beim Gast dagegen eine Internetverbindung, weil der Beleg dafür vom System abgerufen wird. Erst der reine Cloud-Betrieb braucht durchgehend eine Verbindung.
Was ist mit der TSE?
Die kommt bei uns aus der Cloud – nichts anzustecken, nichts zu installieren, KassenSichV-konform. Und sie ist derzeit ohne Aufpreis in jedem Tarif enthalten (Einführungsaktion; nach deren Ende 9 €/Monat je Kasse, zzgl. MwSt.).
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt anmelden?
Ja – seit 2025 sind elektronische Kassensysteme mit TSE dem Finanzamt zu melden (Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO). DiKAS stellt Ihnen alle Meldedaten kopierfertig für „Mein ELSTER“ bereit und kann die Meldung mit einem ELSTER-Zertifikat auch direkt aus dem Programm übermitteln – An-, Ab- und Ummeldung inklusive Protokoll.
Was kostet mich der Umstieg?
Der Basic-Tarif kostet 29 € pro Monat (zzgl. MwSt), ist monatlich kündbar und bei Selbstinstallation fallen keine Einrichtungskosten an. Die Cloud-TSE ist derzeit ohne Aufpreis enthalten (Einführungsaktion; danach 9 €/Monat je Kasse). Keine Mindestlaufzeit, keine versteckten Gebühren.
Warum nicht einfach abwarten?
Abwarten lohnt sich nicht: Laut Referentenentwurf greift die Pflicht ab dem 1. April des Folgejahres, nachdem Sie die 100.000-€-Grenze erstmals überschreiten – das kann schneller kommen als gedacht. Und zum Stichtag wollen alle gleichzeitig umstellen. Wer früher startet, arbeitet sich in Ruhe ein und hat den Nutzen sofort: Tagesabschluss in Minuten statt Zettelwirtschaft, saubere Berichte und DATEV-Export für die Steuerberatung.
Stand: August 2026 – Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Mehr Hintergrund im Blog: Registrierkassenpflicht – was der Referentenentwurf konkret vorsieht.
Bereit für den Stichtag
Stichtag entspannt entgegensehen
Testen Sie die kleine Kasse in der Online-Demo – auf dem Gerät, das Sie schon haben. Monatlich kündbar, keine versteckten Kosten.
pro Monat (zzgl. MwSt) – monatlich kündbar
Einrichtungskosten bei Selbstinstallation
Client inklusive – Handy, Tablet oder PC
geplanter Start der Kassenpflicht (Referentenentwurf)