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Registrierkassenpflicht · geplant ab 2028 (Referentenentwurf)

Die Kassenpflicht kommt. Machen Sie es sich leicht.

Nach dem Referentenentwurf soll ab dem 1. Januar 2028 Schluss sein mit der offenen Ladenkasse – für alle Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz. Ein Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die kleine Kasse von DiKAS läuft im Browser – auf dem Handy oder Tablet, das Sie schon haben. Dank Cloud und Online-TSE ohne Kassen-Hardware.

Ab 29 €/Monat, monatlich kündbar TSE · GoBD · DSFinV-K In Minuten startklar
DiKAS Kassenoberfläche mit Bon – läuft im Browser

Bin ich betroffen?

Drei Fragen – eine Antwort

Wenn Sie heute mit offener Ladenkasse oder handschriftlichen Belegen arbeiten und über der Umsatzgrenze liegen, betrifft Sie die geplante Pflicht.

Über 100.000 € Umsatz?

Die im Koalitionsvertrag genannte Grenze. Ob Bar- oder Gesamtumsatz zählt, ist noch offen – knapp darunter? Dann lieber trotzdem vorbereiten.

Offene Ladenkasse?

Geldkassette, Zettel, Zählprotokoll – genau diese Betriebe sollen künftig elektronisch und manipulationssicher aufzeichnen.

Stichtag 1.1.2028 geplant

So steht es im Referentenentwurf (Stand Juli 2026). Noch kein Gesetz – aber wer wartet, stellt im Stichtags-Stau um.

2025

Koalitionsvertrag kündigt die Registrierkassenpflicht an

2026

Referentenentwurf liegt vor – Finanzminister nennt den 1.1.2028, Gesetz noch nicht beschlossen

2028

geplanter Start: 1. Januar, Umsatzgrenze 100.000 €

Stand: Juli 2026. Die Registrierkassenpflicht ist ein Referentenentwurf, noch kein Gesetz – Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die kleine Kasse

Gemacht für Betriebe, die nie eine Kasse wollten

Sie brauchen kein Kassen-Monster mit Schubladen-Turm. Sie brauchen eine Kasse, die auf Ihrem Handy läuft und Sie in Ruhe arbeiten lässt.

Friseur- & Kosmetikstudio

Terminbuch voll, Kasse offen? Geplant ab 2028 braucht es eine elektronische Kasse – DiKAS läuft auf dem Tablet an der Rezeption.

Bäckerei & Konditorei

Hohe Bonzahl, kleine Beträge – genau dafür ist der Direktverkauf gebaut: antippen, kassieren, fertig.

Eisdiele & Café

Saisongeschäft? Monatlich kündbar – und im Winter ruht die Kasse, nicht Ihr Konto.

Hofladen & Wochenmarkt

Kassieren am Handy – läuft auch weiter, wenn das Internet ausfällt. Kein Kassen-Monster auf dem Marktstand.

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Imbisswagen & Foodtruck

Das Smartphone wird zur Kasse – im Browser, ganz ohne teure Spezial-Hardware.

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Kiosk & kleiner Laden

Artikel, Berichte, Tagesabschluss – alles drin, ohne Schulung bedienbar.

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So einfach geht das

In einem Nachmittag startklar

Artikel anlegen – per KI in Minuten

Schritt 1

Artikel anlegen – per KI in Minuten

Fotografieren Sie Ihre Preisliste oder Speisekarte und laden Sie sie hoch: Die KI erkennt Artikel, Preise und Optionen und legt alles automatisch an. Tippen können Sie natürlich auch – müssen Sie aber nicht.

Kassieren – im Browser auf Ihrem Gerät

Schritt 2

Kassieren – im Browser auf Ihrem Gerät

Handy, Tablet oder PC: Die kleine Kasse läuft überall, wo ein Browser läuft. Artikel antippen, Bon wächst mit, bar oder per EC-Terminal (ZVT) kassieren.

Abschließen – TSE-signiert und steuerfest

Schritt 3

Abschließen – TSE-signiert und steuerfest

Tagesabschluss in zwei Minuten, jeder Vorgang TSE-signiert, DSFinV-K-Export für die Prüfung und DATEV-Export für die Steuerberatung. Ihre Steuerkanzlei wird es Ihnen danken.

TSE – aber entspannt

Die Pflicht-Technik? Suchen Sie sich aus.

Jede konforme Kasse braucht eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Bei DiKAS haben Sie die Wahl – beides KassenSichV-konform, Sie entscheiden, was zu Ihrem Betrieb passt.

TSE-signiert KassenSichV GoBD DSFinV-K-Export DATEV-Export DigitalBon

Online-TSE aus der Cloud

Nichts anstecken, nichts installieren – ideal, wenn Sie nur mit Handy oder Tablet kassieren. Die Signatur kommt aus der Cloud. Im Basic-Tarif inklusive, ab dem Gastro-Tarif 12 €/Monat.

USB-TSE (Swissbit)

Der bewährte Klassiker am Kassengerät, ab dem Gastro-Tarif wählbar: einmalig 269 €*, danach keine laufenden TSE-Kosten.

So sieht Finanzamt-sicher aus

  • TSE-Signatur – jeder Vorgang manipulationssicher protokolliert.
  • Steuersatz je Position – 19 %/7 %/0 % automatisch korrekt ausgewiesen.
  • Beleg-Pflichtangaben – Kassen-ID und fortlaufende Bonnummer inklusive.

* Die TSE-Hardware ist auf 5 Jahre Laufzeit zertifiziert; danach wird sie getauscht.

Pflicht seit 2025

Kasse beim Finanzamt anmelden? Macht DiKAS mit.

Wer elektronisch mit TSE kassiert, muss seine Kasse dem Finanzamt melden (Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO). DiKAS nimmt Ihnen die Tipparbeit ab – Sie haben die Wahl zwischen zwei Wegen.

Selbst über „Mein ELSTER“

DiKAS stellt alle Meldedaten – Betrieb, Aufzeichnungssystem und TSE – kopierfertig zusammen. Sie übertragen sie in Minuten ins kostenlose ELSTER-Portal. Kein Zertifikat nötig.

Elektronisch direkt aus DiKAS

Mit einem ELSTER-Zertifikat übermittelt DiKAS die An-, Ab- und Ummeldung direkt aus dem Programm – inklusive Protokoll mit Transfer-Ticket als Nachweis.

Schritt für Schritt erklärt im Handbuch: Kassenmeldung ans Finanzamt.

Häufige Fragen

Kassenpflicht, kurz beantwortet

Wen trifft die geplante Kassenpflicht?

Nach dem Referentenentwurf soll ab dem 1. Januar 2028 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz gelten. Ein Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand Juli 2026). Laut Entwurf gilt außerdem: Wer die 100.000-€-Grenze erstmals überschreitet, muss erst ab dem 1. April des Folgejahres elektronisch aufzeichnen.

Was gilt heute schon?

Eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es noch nicht – die offene Ladenkasse ist derzeit erlaubt, allerdings mit strengen Dokumentationspflichten. Wer bereits elektronisch kassiert, muss die KassenSichV erfüllen: TSE, Belegausgabe und DSFinV-K-Export. DiKAS bringt das alles mit.

Reicht mein Handy als Kasse?

Ja. DiKAS läuft im Browser – auf dem Smartphone, Tablet oder PC, den Sie schon haben. 1 Client ist in jedem Tarif inklusive (Club: 2). Für Kartenzahlung verbinden Sie Ihr eigenes EC-Terminal über ZVT.

Was ist mit der TSE?

Im Basic-Tarif ist die Online-TSE aus der Cloud inklusive, ganz ohne zusätzliche Hardware. Ab dem Gastro-Tarif haben Sie die Wahl: die Cloud-TSE für 12 €/Monat oder die bewährte Swissbit-USB-TSE (einmalig 269 €*, danach keine laufenden TSE-Kosten). Beides KassenSichV-konform.

Muss ich meine Kasse beim Finanzamt anmelden?

Ja – seit 2025 sind elektronische Kassensysteme mit TSE dem Finanzamt zu melden (Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO). DiKAS stellt Ihnen alle Meldedaten kopierfertig für „Mein ELSTER“ bereit und kann die Meldung mit einem ELSTER-Zertifikat auch direkt aus dem Programm übermitteln – An-, Ab- und Ummeldung inklusive Protokoll.

Was kostet mich der Umstieg?

Der Basic-Tarif kostet 29 € pro Monat (zzgl. MwSt), ist monatlich kündbar und bei Selbstinstallation fallen keine Einrichtungskosten an. Die Cloud-TSE ist im Basic-Tarif schon inklusive; ab dem Gastro-Tarif kostet die TSE 12 €/Monat (Cloud) oder einmalig 269 €* (Swissbit-USB-TSE). Keine Mindestlaufzeit, keine versteckten Gebühren.

Warum nicht einfach abwarten?

Abwarten lohnt sich nicht: Laut Referentenentwurf greift die Pflicht ab dem 1. April des Folgejahres, nachdem Sie die 100.000-€-Grenze erstmals überschreiten – das kann schneller kommen als gedacht. Und zum Stichtag wollen alle gleichzeitig umstellen. Wer früher startet, arbeitet sich in Ruhe ein und hat den Nutzen sofort: Tagesabschluss in Minuten statt Zettelwirtschaft, saubere Berichte und DATEV-Export für die Steuerberatung.

Stand: Juli 2026 – Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Mehr Hintergrund im Blog: Registrierkassenpflicht – was der Referentenentwurf konkret vorsieht.

Bereit für den Stichtag

Stichtag entspannt entgegensehen

Testen Sie die kleine Kasse in der Online-Demo – auf dem Gerät, das Sie schon haben. Monatlich kündbar, keine versteckten Kosten.

29 €

pro Monat (zzgl. MwSt) – monatlich kündbar

0 €

Einrichtungskosten bei Selbstinstallation

1

Client inklusive – Handy, Tablet oder PC

2028

geplanter Start der Kassenpflicht (Referentenentwurf)