Kassensystem wechseln: Die Checkliste für einen reibungslosen Umstieg
28. Mai 2026 · DiKAS Team · 4 Min. Lesezeit
Ein Kassensystem zu wechseln klingt nach Aufwand – ist es aber nicht, wenn Sie es richtig angehen. Diese Checkliste führt Sie durch die wichtigsten Punkte.
1. Vertragslaufzeit prüfen
Viele Anbieter binden Sie 12 oder 24 Monate. Prüfen Sie, wann Sie kündigen können – und ob sich der Wechsel trotz Restlaufzeit lohnt (oft schon, wenn Sie bei der Kartenzahlung an einen festen Pauschalsatz gebunden sind). Tipp: Achten Sie beim neuen System auf monatliche Kündbarkeit.
2. Hardware klären
Brauchen Sie teure Spezial-Hardware oder läuft das System auf Geräten, die Sie schon haben? DiKAS ist browserbasiert und läuft auf PC, Tablet und Smartphone – kein iPad-Zwang, kein Spezialterminal nötig. Ihr EC-Terminal behalten Sie einfach, sofern es ZVT-kompatibel ist.
3. Daten übernehmen
Artikel, Artikelgruppen, Kundendaten, Gutscheine: Klären Sie vorab, was übernommen werden kann. DiKAS bietet Import-Funktionen und einen Legacy-Daten-Migrationspfad, damit Sie nicht alles neu anlegen.
4. Steuer & Recht sicherstellen
Das neue System muss TSE, KassenSichV, GoBD und DSFinV-K abdecken (mehr dazu in unserem Compliance-Artikel). Bei DiKAS ist all das abgedeckt.
5. Schulung & Go-Live planen
Plane den Umstieg auf einen ruhigen Tag. Ein gutes System ist in wenigen Stunden eingerichtet. Nutze die Testphase, um Personal vorab vertraut zu machen.
6. Echte Kosten vergleichen
Vergleichen Sie nicht nur die Monatsgebühr, sondern die Gesamtkosten: Softwaregebühr + Kartengebühren + Hardware + Zusatzmodule. Und prüfen Sie, ob Sie die Kartengebühr selbst beeinflussen können oder einen festen Satz aufgedrückt bekommen – genau hier liegt über die Jahre der größte Unterschied.
Bereit?
Mit der richtigen Vorbereitung ist der Umstieg an einem Tag erledigt. Testen Sie DiKAS kostenlos und überzeugen Sie sich selbst.
Überzeugen Sie sich selbst
Bestellen Sie DiKAS – freie Zahlungswahl, monatlich kündbar.
Weitere Artikel
Hebebühne nach Zeit vermieten: Warum in der Selbsthilfewerkstatt ein Bon reicht
Hebebühne vermieten, Werkzeug verleihen, Kaution klären: In der Mietwerkstatt von DiKAS läuft alles an einem Bon. Wie der Ablauf aussieht und wo die Grenzen liegen.
Recht & SicherheitKassenpflicht 2028: Das Kabinett hat beschlossen – was das für Ihren Betrieb heißt
Am 23. September 2026 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Kassenpflicht beschlossen: elektronische Kasse ab 2028 für Betriebe über 100.000 € Umsatz, digitaler Beleg statt Papierbon. Was beschlossen ist, was noch fehlt – und was Sie jetzt ohne Hektik tun können.
Recht & SicherheitKartenzahlungspflicht ab 2027: Was die Eckpunkte vorsehen – und warum DiKAS schon heute passt
Das Bundesfinanzministerium will Handel, Gastronomie und Dienstleister ab 2027 zur Annahme digitaler Zahlungen verpflichten. Was in den Eckpunkten steht, was noch offen ist – und wie Sie mit DiKAS schon im Basic-Tarif Karte annehmen: per ZVT-Terminal, SumUp, Stripe, SoftPOS oder Softpay.