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Kassenpflicht 2028: Das Kabinett hat beschlossen – was das für Ihren Betrieb heißt

30. September 2026 · DiKAS Team · 6 Min. Lesezeit

Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht beschlossen. Damit ist aus dem Arbeitsentwurf des Finanzministeriums (Referentenentwurf vom 7. August 2026) ein Regierungsentwurf geworden. Das ist ein wichtiger Schritt – aber noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat müssen sich noch damit befassen, und dort kann sich der Text noch ändern.

Hier lesen Sie in Ruhe, was der Entwurf vorsieht, was noch offen ist und was Sie heute schon sinnvoll tun können.

Was die Bundesregierung beschlossen hat

Nach den Angaben von Bundesfinanzministerium und Bundesregierung vom 23. September 2026 sieht der Entwurf vor:

  • Kassenpflicht ab 1. Januar 2028 für Betriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 € im Jahr. Die offene Ladenkasse – Geldkassette, Zettel, Zählprotokoll – wäre für diese Betriebe dann nicht mehr zulässig.
  • Ausnahme für kleine Barumsätze: Wer im Jahr Barumsätze von unter 12.000 € hat, soll von der Kassenpflicht ausgenommen sein.
  • Weitere Ausnahmen per Verordnung: Das Finanzministerium soll weitere Befreiungen durch eine Rechtsverordnung regeln können. Genannt werden etwa Vertrauenskassen, die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben sowie Wochen- und Jahrmärkte. Beschlossen ist diese Verordnung noch nicht.
  • Digitaler Beleg statt Papierbon ab 2028: Die Pflicht, einen Papierbon auszugeben, soll durch eine Pflicht zur elektronischen Belegbereitstellung ersetzt werden – laut Bundesregierung zum Beispiel per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto. Kundinnen und Kunden müssen den elektronischen Beleg nicht annehmen. Wer weiterhin eine Papierquittung möchte, soll sie auf ausdrücklichen Wunsch bekommen.
  • Mitteilungspflicht beim TSE-Wechsel: Wer die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wechselt, soll das künftig mitteilen müssen.
  • Strengere Sanktionen: ein neuer Straftatbestand für Einsatz und Vertrieb von Manipulationssoftware für Kassen sowie Ordnungswidrigkeiten für fehlende Belegbereitstellung und für das Arbeiten ohne vorgeschriebenes elektronisches Aufzeichnungssystem. Bußgeldhöhen nennt die Übersicht des Ministeriums nicht.

Wichtig: Eine Betragsgrenze, unter der gar kein Beleg mehr nötig wäre, steht nicht in den Angaben zum Kabinettsentwurf. Die Belegpflicht bleibt – sie wird digital.

Was noch fehlt

  • Bundestag und Bundesrat. Erst wenn beide das Gesetz beschlossen haben und es verkündet ist, gilt es. Uns ist kein Beratungstermin bekannt. Laut Terminliste des Bundesrats (bundesrat.de, geprüft am 16.10.2026) sind die nächsten Plenarsitzungen am 20. November und am 18. Dezember 2026. Bis Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, gilt die Kassenpflicht nicht.
  • Die Ausnahmeverordnung. Welche Betriebe und Verkaufssituationen zusätzlich befreit werden, regelt erst diese Verordnung.
  • Die technischen Einzelheiten der elektronischen Belegbereitstellung. Maßgeblich ist am Ende der verabschiedete Gesetzestext mit seinen Ausführungsbestimmungen.

Kritik aus Handel und Handwerk

Die Pläne sind umstritten. Der Handelsverband HDE lehnte die Kassenpflicht schon zum Referentenentwurf in dieser Form ab: Die Umsatzgrenze sei zu niedrig, der Start 2028 zu früh, und statt einer digitalen Belegpflicht fordert er die Abschaffung der allgemeinen Bonpflicht mit einem Beleg nur auf Verlangen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) forderte, Kassenpflicht und elektronische Belegausgabe um ein Jahr auf den 1. Januar 2029 zu verschieben. Nach dem Kabinettsbeschluss kritisierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, die Reform belaste die Betriebe einseitig; den Termin 1. Januar 2028 hält der ZDH für überstürzt.

Ob sich diese Einwände im parlamentarischen Verfahren durchsetzen, ist offen. Der Termin 2028 ist also geplant, aber nicht sicher.

Und die Kartenzahlungspflicht?

Parallel plant das Finanzministerium, dass Geschäfte neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten müssen. Dafür gibt es bisher nur Eckpunkte vom 11. September 2026 – keinen Kabinettsbeschluss. Stichtag, Bußgelder und die Frage, welches „europäische Verfahren“ genügt, sind offen. Den Stand dazu lesen Sie in Kartenzahlungspflicht ab 2027.

Was Sie jetzt tun können – ohne Hektik

Es gibt keinen Grund, heute etwas zu überstürzen. Ein paar ruhige Schritte lohnen sich trotzdem:

  1. Einordnen, ob Sie betroffen wären. Liegt Ihr Jahresumsatz über 100.000 €? Und liegen Ihre Barumsätze über 12.000 € im Jahr? Wenn beides zutrifft und Sie heute mit offener Ladenkasse arbeiten, würde Sie die geplante Pflicht treffen.
  2. Mit der Steuerberatung sprechen. Sie kennt Ihre Zahlen und kann einschätzen, ob eine der geplanten Ausnahmen für Sie in Frage kommt.
  3. Wenn Sie schon eine elektronische Kasse haben: die TSE prüfen. Zertifikate von Hardware-TSEs sind befristet. Schauen Sie nach, wie lange Ihre TSE noch gültig ist – ein Tausch lässt sich in Ruhe planen, nicht am letzten Tag.
  4. Den Umstieg planen, nicht aufschieben. Wer 2027 in Ruhe umstellt, vermeidet den Stau kurz vor dem Stichtag – bei Beratung, Einrichtung und Steuerberatung.

Was DiKAS heute schon kann

DiKAS ist eine Kasse im Browser – auf Handy, Tablet oder PC. Heute schon dabei:

  • TSE-Signatur für jeden Vorgang (Cloud-TSE), KassenSichV-konform.
  • DSFinV-K-Export für die Kassennachschau und DATEV-Export für die Steuerberatung.
  • Kassenmeldung ans Finanzamt nach § 146a Abs. 4 AO: Meldedaten kopierfertig für „Mein ELSTER“ oder die An-, Ab- und Ummeldung direkt aus dem Programm.
  • Digitaler Beleg: Der Bon kann einen QR-Code tragen, über den der Gast seinen Beleg digital öffnet; Belege lassen sich außerdem als PDF per E-Mail senden.

Ob die heutigen Funktionen alle Einzelheiten der künftigen Belegbereitstellung abdecken, hängt vom endgültigen Gesetz ab – das steht noch aus.

Mehr zum Hintergrund: Registrierkassenpflicht: Wen sie trifft und wie Sie umstellen · Vom Referentenentwurf zum Kabinettsbeschluss: der Gesetzentwurf im Detail · Themenseite Kassenpflicht 2028. Oder probieren Sie DiKAS direkt aus: Kostenlos testen.

Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen (23.09.2026): „Digitale Kassen und das Ende der Papierbons“ – bundesfinanzministerium.de
  • Bundesregierung (23.09.2026): „Digitale Belege ersetzen Papierbons“ – bundesregierung.de
  • PwC Steuern und Recht (September 2026): „Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht vom Bundeskabinett beschlossen“ – blogs.pwc.de
  • Deutsche Handwerks Zeitung (23.09.2026): „Bonpflicht bleibt – nur anders“ – deutsche-handwerks-zeitung.de
  • Handwerksblatt (01.09.2026): „Handwerk kritisiert Gesetz zur Kassenpflicht“ – handwerksblatt.de
  • Handelsverband Deutschland (19.08.2026): „HDE kritisiert geplante Kassenpflicht“ – einzelhandel.de
  • ZDFheute (11.09.2026): „Finanzministerium: Neben Bargeld auch Kartenzahlung als Pflicht“ – zdfheute.de

Stand: 30. September 2026. Grundlage ist der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 23. September 2026 beschlossen hat – kein geltendes Gesetz. Bundestag und Bundesrat stehen aus; Stichtag, Grenzen, Ausnahmen und Sanktionen können sich noch ändern. Dieser Artikel gibt den Planungsstand wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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