Zum Inhalt springen
← Zurück zum Blog Recht & Sicherheit

Registrierkassenpflicht ab 2028: Wen sie treffen soll – und wie Sie entspannt umstellen

10. Juni 2026 · DiKAS Team · 5 Min. Lesezeit

Bisher gilt in Deutschland: Niemand muss eine elektronische Kasse haben. Wer will, darf mit der offenen Ladenkasse arbeiten – Geldkassette, Zettel, Zählprotokoll. Das soll sich ändern: Der Koalitionsvertrag 2025 kündigte eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz an. Ursprünglich war der 1. Januar 2027 im Gespräch. Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen; der geplante Start ist der 1. Januar 2028. Ein Gesetz ist das noch nicht – Bundestag und Bundesrat stehen aus. Was der Kabinettsbeschluss konkret bedeutet, lesen Sie in Kassenpflicht 2028: Das Kabinett hat beschlossen.

Was konkret geplant ist

  • Stichtag: geplant 1. Januar 2028 (Kabinettsbeschluss vom 23. September 2026; der Koalitionsvertrag nannte zunächst 2027).
  • Betroffen: Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Jahr – typischerweise also auch viele, die heute bewusst ohne Kasse arbeiten: Friseursalons, Bäckereien, Hofläden, Marktstände, Eisdielen, Kioske.
  • Ausnahmen: Wer im Jahr Barumsätze von unter 12.000 € hat, soll ausgenommen sein. Weitere Befreiungen – genannt werden etwa Vertrauenskassen, Direktvermarktung in der Landwirtschaft sowie Wochen- und Jahrmärkte – soll eine Rechtsverordnung regeln.
  • Gefordert: ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das die steuerlichen Anforderungen erfüllt – TSE-Signatur, GoBD-konforme Aufzeichnung und DSFinV-K-Export für die Kassennachschau.
  • Beleg: Die Belegpflicht bleibt, wird aber digital – ab 2028 soll der Beleg elektronisch bereitgestellt werden (etwa per QR-Code), ein Papierbon nur noch auf Wunsch.

Was noch offen ist

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand: 30. September 2026). Die wichtigsten offenen Punkte:

  • Übersteht der Termin 1. Januar 2028 Bundestag und Bundesrat? Handel und Handwerk kritisieren den Entwurf; der Zentralverband des Handwerks fordert eine Verschiebung auf 2029.
  • Welche weiteren Ausnahmen bringt die geplante Rechtsverordnung?
  • Wie muss die elektronische Belegbereitstellung technisch im Einzelnen aussehen?

Verlassen Sie sich also nicht auf Details – aber auf die Richtung: Die offene Ladenkasse ist ein Auslaufmodell. Wer über der Grenze liegt oder ihr nahekommt, sollte den Umstieg einplanen.

„Ich wollte nie eine Kasse” – verständlich. Aber:

Die meisten Betriebe, die heute ohne Kasse arbeiten, tun das aus einem guten Grund: Kassensysteme galten als teuer, sperrig und kompliziert. Ein Schubladen-Turm an der Wand, Schulungstermine, Wartungsvertrag – für einen Marktstand? Niemals.

Nur: Diese Kasse von früher gibt es so nicht mehr. Eine moderne Kasse ist eine Web-Anwendung im Browser – sie läuft auf dem Smartphone oder Tablet, das Sie ohnehin in der Tasche haben.

So sieht der Umstieg mit DiKAS aus

  1. Artikel anlegen – per KI. Preisliste oder Speisekarte fotografieren und hochladen: Die KI erkennt Artikel, Preise und Optionen und legt alles automatisch an. Aus dem gefürchteten „Wochenende Artikel eintippen” wird ein Kaffee lang Kontrolle lesen.
  2. Kassieren im Browser. Auf Handy, Tablet oder PC – 1 Client ist in jedem Tarif inklusive (Club: 2); weitere Geräte können Sie in jedem Tarif zubuchen (Preise siehe Preisübersicht). Für die Kartenzahlung verbinden Sie Ihr eigenes EC-Terminal (ZVT) zu Ihren Bank-Konditionen.
  3. TSE von Anfang an dabei. Die Online-TSE aus der Cloud ist derzeit ohne Aufpreis in jedem Tarif enthalten – Einführungsaktion, nach deren Ende kostet sie 9 €/Monat je Kasse. Ganz ohne zusätzliche Hardware und KassenSichV-konform (Details im Artikel TSE-Pflicht & KassenSichV).
  4. Steuerfest abschließen. Tagesabschluss in zwei Minuten, DSFinV-K-Export für die Prüfung, DATEV-Export für die Steuerberatung – auf Wunsch verschlüsselt direkt per E-Mail.

Kostenpunkt: ab 29 € pro Monat (Basic-Tarif, zzgl. MwSt), monatlich kündbar, bei Selbstinstallation keine Einrichtungskosten.

Warum früher Umsteigen besser ist als Stichtags-Panik

Zum geplanten Stichtag (1. Januar 2028) wollen alle gleichzeitig: Beratung, Einrichtung, TSE-Bestellung, Steuerberater-Abstimmung. Wer früh in Ruhe umstellt, hat drei Vorteile:

  • Eingewöhnung ohne Druck – Sie und Ihr Team lernen die Kasse im Normalbetrieb kennen.
  • Sofortiger Nutzen – saubere Tagesabschlüsse, Berichte (was läuft eigentlich am besten?) und ein Steuerberater, der fertige Exporte statt Schuhkartons bekommt.
  • Kein Risiko – monatlich kündbar heißt: Wenn es nicht passt, sind Sie nicht gebunden.

Die Inhalte des Gesetzentwurfs im Detail finden Sie in Vom Referentenentwurf zum Kabinettsbeschluss. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Übersicht Kassenpflicht 2028: Die kleine Kasse – oder Sie probieren es direkt aus: Kostenlos testen.


Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen (23.09.2026): „Digitale Kassen und das Ende der Papierbons“ – bundesfinanzministerium.de
  • Bundesregierung (23.09.2026): „Digitale Belege ersetzen Papierbons“ – bundesregierung.de
  • Handwerksblatt (01.09.2026): „Handwerk kritisiert Gesetz zur Kassenpflicht“ – handwerksblatt.de

Erstveröffentlichung Juni 2026; aktualisiert am 30. September 2026 auf den Kabinettsbeschluss vom 23. September 2026. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung – kein geltendes Gesetz; Bundestag und Bundesrat stehen aus. Dieser Artikel gibt den Planungsstand wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

* Die TSE-Hardware ist auf 5 Jahre Laufzeit zertifiziert; danach wird sie getauscht.

Überzeugen Sie sich selbst

Bestellen Sie DiKAS – freie Zahlungswahl, monatlich kündbar.