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Registrierkassenpflicht 2028: Wen sie trifft – und wie Sie entspannt umstellen

10. Juni 2026 · DiKAS Team · 5 Min. Lesezeit

Bisher gilt in Deutschland: Niemand muss eine elektronische Kasse haben. Wer will, darf mit der offenen Ladenkasse arbeiten – Geldkassette, Zettel, Zählprotokoll. Das soll sich ändern: Der Koalitionsvertrag 2025 kündigte eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz an. Ursprünglich war der 1. Januar 2027 im Gespräch; nach dem BMF-Referentenentwurf und einer Ankündigung von Finanzminister Klingbeil (16. Juli 2026) ist der geplante Start inzwischen der 1. Januar 2028 – weiterhin kein Gesetz.

Was konkret geplant ist

  • Stichtag: geplant 1. Januar 2028 (Koalitionsvertrag nannte zunächst 2027; Klingbeil verschob den Termin am 16.07.2026 auf 2028).
  • Betroffen: Betriebe mit mehr als 100.000 € Umsatz im Jahr – typischerweise also auch viele, die heute bewusst ohne Kasse arbeiten: Friseursalons, Bäckereien, Hofläden, Marktstände, Eisdielen, Kioske.
  • Gefordert: ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das die steuerlichen Anforderungen erfüllt – TSE-Signatur, GoBD-konforme Aufzeichnung und DSFinV-K-Export für die Kassennachschau.
  • Im Gegenzug soll die Bonpflicht gelockert werden.

Was noch offen ist

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand Juni 2026). Die wichtigsten offenen Punkte:

  • Gilt die 100.000-€-Grenze für den Barumsatz oder den Gesamtumsatz?
  • Welche Übergangsfristen gibt es – etwa für Betriebe, die die Grenze erstmals überschreiten?
  • Gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Verkaufssituationen (z. B. Volksfeste, Vereinsfeste)?

Verlassen Sie sich also nicht auf Details – aber auf die Richtung: Die offene Ladenkasse ist ein Auslaufmodell. Wer über der Grenze liegt oder ihr nahekommt, sollte den Umstieg einplanen.

„Ich wollte nie eine Kasse” – verständlich. Aber:

Die meisten Betriebe, die heute ohne Kasse arbeiten, tun das aus einem guten Grund: Kassensysteme galten als teuer, sperrig und kompliziert. Ein Schubladen-Turm an der Wand, Schulungstermine, Wartungsvertrag – für einen Marktstand? Niemals.

Nur: Diese Kasse von früher gibt es so nicht mehr. Eine moderne Kasse ist eine Web-Anwendung im Browser – sie läuft auf dem Smartphone oder Tablet, das Sie ohnehin in der Tasche haben.

So sieht der Umstieg mit DiKAS aus

  1. Artikel anlegen – per KI. Preisliste oder Speisekarte fotografieren und hochladen: Die KI erkennt Artikel, Preise und Optionen und legt alles automatisch an. Aus dem gefürchteten „Wochenende Artikel eintippen” wird ein Kaffee lang Kontrolle lesen.
  2. Kassieren im Browser. Auf Handy, Tablet oder PC – 1 Client ist in jedem Tarif inklusive (Club: 2); ab dem Gastro-Tarif kommen weitere Clients für je 39 €/Monat dazu. Für die Kartenzahlung verbinden Sie Ihr eigenes EC-Terminal (ZVT) zu Ihren Bank-Konditionen.
  3. TSE inklusive. Im Basic-Tarif ist die Online-TSE aus der Cloud inklusive – ganz ohne zusätzliche Hardware. Ab dem Gastro-Tarif wählen Sie frei: weiter die Cloud-TSE (12 €/Monat) oder die Swissbit-USB-TSE (einmalig 269 €*, keine laufenden TSE-Kosten) – je nach Betrieb mit kleinen Einschränkungen (Details im Artikel TSE-Pflicht & KassenSichV). Beides KassenSichV-konform.
  4. Steuerfest abschließen. Tagesabschluss in zwei Minuten, DSFinV-K-Export für die Prüfung, DATEV-Export für die Steuerberatung – auf Wunsch verschlüsselt direkt per E-Mail.

Kostenpunkt: ab 29 € pro Monat (Basic-Tarif, zzgl. MwSt), monatlich kündbar, bei Selbstinstallation keine Einrichtungskosten.

Warum früher Umsteigen besser ist als Stichtags-Panik

Zum geplanten Stichtag (1. Januar 2028) wollen alle gleichzeitig: Beratung, Einrichtung, TSE-Bestellung, Steuerberater-Abstimmung. Wer früh in Ruhe umstellt, hat drei Vorteile:

  • Eingewöhnung ohne Druck – Sie und Ihr Team lernen die Kasse im Normalbetrieb kennen.
  • Sofortiger Nutzen – saubere Tagesabschlüsse, Berichte (was läuft eigentlich am besten?) und ein Steuerberater, der fertige Exporte statt Schuhkartons bekommt.
  • Kein Risiko – monatlich kündbar heißt: Wenn es nicht passt, sind Sie nicht gebunden.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Übersicht Kassenpflicht 2028: Die kleine Kasse – oder Sie probieren es direkt aus: Kostenlos testen.


Stand: Juni 2026, aktualisiert Juli 2026 (geplanter Start jetzt 1. Januar 2028). Das Gesetzgebungsverfahren läuft – dieser Artikel gibt den Planungsstand wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

* Die TSE-Hardware ist auf 5 Jahre Laufzeit zertifiziert; danach wird sie getauscht.

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