Kartengebühren beim Kassensystem: Worauf es wirklich ankommt
02. Juni 2026 · DiKAS Team · 4 Min. Lesezeit
Kartengebühren fallen bei jedem Anbieter an – das ist normal und zahlt am Ende jeder Betrieb. Wichtiger als die reine Zahl ist eine andere Frage: Wer bestimmt diese Gebühr – Sie oder Ihr Kassenanbieter? Genau hier liegt der Unterschied: Bei reinen SaaS-Kassen ist der Satz oft fest verdrahtet – Sie können ihn weder verhandeln noch wechseln, ohne die ganze Kasse zu wechseln.
Wie DiKAS das anders macht
DiKAS verlangt keinen eigenen Aufschlag pro Kartenzahlung und bindet Sie an keinen Zahlungsanbieter. Sie verbinden Ihr eigenes EC-Terminal über ZVT und rechnen über Ihren eigenen Acquirer/Ihre Bank ab – zu Ihren Konditionen, die Sie selbst verhandeln können.
Wichtig und ehrlich: Eine Kartenzahlung ist nie „kostenlos” – irgendein Acquirer wickelt sie ab und berechnet dafür etwas. Der Unterschied ist: Bei DiKAS bestimmen Sie den Anbieter und damit die Kosten, statt einen festen Satz aufgedrückt zu bekommen.
Kein Lock-in
Der eigentliche Hebel ist die Freiheit. Finden Sie nächstes Jahr ein günstigeres Terminal oder einen besseren Acquirer, wechseln Sie einfach – die Kasse läuft weiter. Bei gebündelten SaaS-Kassen ist Kasse und Zahlung untrennbar; bei DiKAS nicht.
Fazit
Schauen Sie bei Kassensystemen nicht nur auf die Monatsgebühr, sondern auf die Kartengebühren und ob Sie sie beeinflussen können. Genau hier macht die Wahlfreiheit über die Jahre den Unterschied.
Überzeugen Sie sich selbst
Bestellen Sie DiKAS – freie Zahlungswahl, monatlich kündbar.
Weitere Artikel
Hebebühne nach Zeit vermieten: Warum in der Selbsthilfewerkstatt ein Bon reicht
Hebebühne vermieten, Werkzeug verleihen, Kaution klären: In der Mietwerkstatt von DiKAS läuft alles an einem Bon. Wie der Ablauf aussieht und wo die Grenzen liegen.
Recht & SicherheitKassenpflicht 2028: Das Kabinett hat beschlossen – was das für Ihren Betrieb heißt
Am 23. September 2026 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Kassenpflicht beschlossen: elektronische Kasse ab 2028 für Betriebe über 100.000 € Umsatz, digitaler Beleg statt Papierbon. Was beschlossen ist, was noch fehlt – und was Sie jetzt ohne Hektik tun können.
Recht & SicherheitKartenzahlungspflicht ab 2027: Was die Eckpunkte vorsehen – und warum DiKAS schon heute passt
Das Bundesfinanzministerium will Handel, Gastronomie und Dienstleister ab 2027 zur Annahme digitaler Zahlungen verpflichten. Was in den Eckpunkten steht, was noch offen ist – und wie Sie mit DiKAS schon im Basic-Tarif Karte annehmen: per ZVT-Terminal, SumUp, Stripe, SoftPOS oder Softpay.