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Branche · Campingplatz

Die Kasse für Campingplatz-Kiosk, Bistro und Brötchenservice

Kiosk, Platz-Bistro und die Frühstückstüte auf einer Kasse – und in der Nebensaison einfach pausiert.

Der Platzladen ist Handel, das Bistro ist Gastronomie – und beides läuft bei Ihnen über dieselbe Theke. DiKAS führt Warengruppen, Tischplan, Pfand und Verleih in einem Mandanten, macht abends einen Tagesabschluss und ist TSE- und GoBD-konform. Die Platzverwaltung bleibt, wo sie ist.

ab 59 € pro Monat zzgl. MwSt. · Gastro · monatlich kündbar
Unsicher, was Sie brauchen? In 4 Fragen zur Kasse
Seit 2006 Monatlich kündbar 1 Client inklusive TSE · KassenSichV · GoBD
Brötchen, Eis, Grillkohle und Gaskartusche liegen als Warengruppen bereit – auch die Saisonkraft kassiert ab der ersten Schicht.

So läuft's bei Ihnen

Samstag, 7:30 Uhr – Anreisetag

Die Frühstückstüten von gestern Abend liegen als Liste am Kiosk, der Frühstücksdienst arbeitet sie ab. Um zehn kommt die erste Anreisewelle: Gasflasche mit Pfand, ein Kasten Wasser, zwei Fahrräder für den Tag. Mittags läuft das Bistro, die Terrasse bestellt per QR-Karte am Tisch. Ein Dauercamper zahlt mit der Karte vom Platzkonto. Abends: ein Tagesabschluss für alles – Kiosk, Bistro, Verleih und Waschmarken.

1

Tagesabschluss für Kiosk, Bistro, Verleih und Platzleistungen

2

Steuersätze auf einem Bon – Mitnahme 7 %, Bistro 19 %

0

Monate Grundgebühr in der Winterpause – monatlich kündbar

DiKAS im Einsatz

So sieht das im Betrieb aus

Dieselbe Kasse führt die Terrassentische – Sie sehen Belegung und offene Beträge auf einen Blick.

Platz-Bistro

Terrasse und Bistro im Tischplan

Dieselbe Kasse führt die Terrassentische – Sie sehen Belegung und offene Beträge auf einen Blick.

Der Gast bestellt abends die Frühstückstüte, Sie haben morgens die Liste – kein Zettel am Kioskfenster.

Brötchenservice

Vorbestellung vom Handy

Der Gast bestellt abends die Frühstückstüte, Sie haben morgens die Liste – kein Zettel am Kioskfenster.

Der Laden ist Handel: Inventur, Mindestbestand und Nachbestellung stecken im Lagermodul.

Platzladen

Bestand statt Bauchgefühl

Der Laden ist Handel: Inventur, Mindestbestand und Nachbestellung stecken im Lagermodul.

Stammgäste laden ihr Konto auf und zahlen mit der Karte – Waschmarke und Strom inklusive.

Dauercamper

Guthaben auf der Platzkarte

Stammgäste laden ihr Konto auf und zahlen mit der Karte – Waschmarke und Strom inklusive.

Der Umzugs-Assistent liest den DSFinV-K-Export Ihres bisherigen Systems ein und rekonstruiert Artikel, Steuersätze und Zahlarten.

Kassenwechsel

Die alte Kasse zieht mit um

Der Umzugs-Assistent liest den DSFinV-K-Export Ihres bisherigen Systems ein und rekonstruiert Artikel, Steuersätze und Zahlarten.

Funktionen

Das bringt DiKAS für Sie mit

Kiosk und Bistro auf einer Kasse – ein Tagesabschluss

Brötchen-Vorbestellung: der Gast bestellt abends, Sie drucken morgens die Liste

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QR-Karte am Terrassentisch – ohne Saisonkraft, die es nicht gibt

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Self-Service-Automat an der Imbiss-Ausgabe

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Lager & Bestand für den Platzladen – Inventur, Mindestbestand, Nachbestellung

Mehr dazu

Kundenkonto mit Guthaben und Karte für Dauercamper

Mehr dazu

Pfand für Flaschen, Kästen und Gasflaschen als eigene Warengruppe

Verleih von Fahrrad, E-Bike und SUP über dieselbe Kasse

Umzug von der alten Kasse per DSFinV-K-Export

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Monatlich kündbar – die Winterpause zahlt niemand mit

Läuft auf PC, Tablet oder Handy – kein iPad-Zwang

TSE & GoBD-konform (KassenSichV)

Passender Tarif

Gastro

59 € /Monat

Tischbetrieb fürs Bistro, Kundenkonto und Arbeitszeiterfassung stecken im Gastro-Tarif, 1 Client inklusive. Für den Platzladen kommt „Lager & Bestand" mit 29 €/Monat dazu, eine zweite Kasse (Kiosk und Bistro getrennt) 39 €/Monat. Die Cloud-TSE ist derzeit ohne Aufpreis enthalten (Einführungsaktion, danach 9 €/Monat je Kasse).

Cloud-TSE ohne Aufpreis in jedem Tarif enthalten (Einführungsaktion, danach 9 €/Monat je Kasse) · freie Zahlungswahl · monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit · Alle Preise netto zzgl. MwSt.

* Die TSE-Hardware ist auf 5 Jahre Laufzeit zertifiziert; danach wird sie getauscht.

Häufige Fragen

Campingplatz: gut zu wissen

Ersetzt DiKAS meine Platzverwaltung?

Nein – und das sagen wir bewusst deutlich. Belegung, Buchungen, Meldeschein und Kurtaxe bleiben in Ihrer Platzsoftware. DiKAS übernimmt den Verkaufsteil: Kiosk, Bistro, Brötchenservice, Verleih und Platzleistungen wie Waschmarken. Wer eine Kasse sucht, die auch die Stellplätze verwaltet, ist bei uns falsch.

Meine Kasse steckte bisher in der Platzsoftware – wie komme ich da raus?

Über den Umzugs-Assistenten: Er liest den gesetzlichen DSFinV-K-Export Ihres alten Systems ein und rekonstruiert daraus Artikelliste, Steuersätze und Zahlarten. Von ready2order holt er Artikel und Kunden auch direkt über deren Schnittstelle. Was er nicht übernimmt, ist die Umsatzhistorie – Altbelege bleiben im alten System und müssen dort aufbewahrt werden.

So läuft der Kassenwechsel →
Wir haben nur von April bis Oktober offen. Zahlen wir das ganze Jahr?

Nein. DiKAS ist monatlich kündbar – Sie zahlen die Saisonmonate und pausieren im Winter. Das ist der Unterschied zu einer Leihkasse mit Mindestlaufzeit oder einem Jahresabo.

Auf dem Platz ist das Netz schlecht. Geht das trotzdem?

Ja. DiKAS läuft auf einer lokalen Appliance am Platz weiter, auch wenn die Leitung ausfällt; abgeglichen wird, sobald sie wieder da ist. Kassieren, Drucken und Kartenzahlung laufen dabei weiter; die TSE-Signatur holt DiKAS nach, sobald die Verbindung zurück ist – der Ausfall wird dokumentiert, wie es § 146a AO vorsieht.

Wie funktioniert das mit dem Pfand für Kästen und Gasflaschen?

Pfand liegt als eigene Warengruppe im Katalog – Flasche, Kasten und Gasflasche als eigene Artikel, die Sie beim Verkauf mitbuchen. Eine automatische Leergutbuchung gibt es nicht: Die Rücknahme buchen Sie von Hand über Storno beziehungsweise Retoure.

Brauche ich eine TSE?

Ja, wie jede elektronische Kasse in Deutschland (KassenSichV, § 146a AO): die Cloud-TSE ist derzeit ohne Aufpreis in jedem Tarif enthalten (Einführungsaktion, danach 9 €/Monat je Kasse). Dazu kommt die Meldepflicht nach § 146a Abs. 4 AO – eine neu angeschaffte Kasse ist binnen eines Monats ans Finanzamt zu melden; DiKAS erzeugt die Meldung aus der Kasse heraus. Eine darüber hinausgehende Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz ist geplant ab 01.01.2028, ein Gesetz dazu gibt es bisher nicht.

Was gilt heute schon? →

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Ohne Risiko, ohne versteckte Kosten, monatlich kündbar.